2.1 Vertragsgegenstand ist der Zugang zu ELESON zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit.
Der Kunde erhält die technische Möglichkeit, im gebuchten Umfang auf die ELESON-Software, die auf einem Server von Axengo bzw. einem von Axengo beauftragten Dritten gehostet wird,
mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen.
Zugang zu ELESON mit den jeweils gebuchten Modulen erhält der Kunde über seinen persönlichen, passwortgeschützten Administrations-Account (Admin).
Der Admin kann weitere „User“ für Mitarbeiter des Kunden anlegen. Diese User haben keine Administrationsbefugnis, sondern die Rechte entsprechend Ihrer Rolle.
Art und Umfang der Leistungen sind dabei abhängig von den vom Kunden im Einzelnen gebuchten Modulen und Leistungen.
Es gelten die Leistungsbeschreibung und Systemvoraussetzungen wie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter www.eleson.de abrufbar im jeweils vereinbarten Umfang.
Darüber hinaus können Zusatzleistungen (z.B. Schulung, Sonderprogrammierung, Individualanpassungen) in Zusammenhang mit ELESON gemäß jeweils aktueller Preisliste gesondert beauftragt werden.
Axengo wird ELESON im Rahmen der technischen Möglichkeiten im jeweils aktuellen Programmstand einsetzen, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Axengo für den Kunden zumutbar ist.
Neue Programmstände sind jedoch, abgesehen von ggf. erforderlichen sicherheits-/systembedingten Updates, nicht geschuldet.
Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines neuen Programmstandes besteht insofern nicht.
Das Set-Up durch Axengo beinhaltet das technische Aufsetzen und Aktivieren des Systems für den Kunden im gebuchten Umfang.
Axengo überlässt dem Kunden Speicherplatz im gebuchten Umfang auf einem virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten und nutzbaren Speichermedium,
zur Speicherung seiner Daten und Inhalte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung von ELESON. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte,
wird Axengo dies dem Kunden mitteilen.
Der Kunde kann entsprechende Kontingente vorbehaltlich Verfügbarkeit gemäß jeweils aktueller Preisliste hinzubuchen.
2.2 Axengo stellt die Online-Services mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Monatsmittel bereit abzüglich der Wartungszeiten.
Axengo ist berechtigt, während der Wartungszeiten zwischen 23 und 3 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone (MEZ) für insgesamt zehn Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen.
Während der Wartungsarbeiten steht ELESON nicht zur Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus kann Axengo in vorheriger Abstimmung mit dem Kunde die Verfügbarkeit für einen definierten Zeitraum unterbrechen,
um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu solchen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit von ELESON im gebuchten Umfang am Übergabepunkt.
Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.
Auf den Datenverkehr ab dem Übergabepunkt hat Axengo keinen Einfluss. Für seine Internetverbindung bis zum Übergabepunkt ist der Kunde selbst verantwortlich.
2.3 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden dreimal pro Woche an drei von Axengo zu bestimmenden Wochentagen gesichert.
Die Datensicherung erfolgt rollierend so, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten in der darauf folgenden Woche bei der für den entsprechenden Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden.
Sie erfolgt jeweils für den gesamten Serverinhalt und kann auch die Daten weiterer Kunden / Kunde umfassen. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien.
Eine Rückübertragung seiner gesicherten und noch verfügbaren Inhalte kann gesondert gegen Vergütung gemäß Preisliste beauftragt werden Für die Sicherung seiner von ihm hochgeladen Daten auf eigenen Medien ist der Kunde jedoch selbst verantwortlich.
2.4 Der Kunden-Support steht dem Kunden per E-Mail und per Telefon bei Anwenderfragen und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen an Werktagen Mo-Fr ausgenommen Feiertage am Sitz von Axengo von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (MEZ) zur Verfügung.
Support bei Anwenderfragen wird nach Aufwand gemäß der im Zeitpunkt des Abschlusses des SaaS-Vertrages geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
2.5 ELESON steht dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung. Vor-Ort-Leistungen beim Kunde sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Axengo ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen.
2.6 Nicht vertragsgegenständlich sind optionale Module/Add-Ons Dritter und sonstige optionale Leistungen Dritter, die als solche gekennzeichnet sind.
Im Falle von Leistungen Dritter wird der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossen. Axengo treffen dementsprechend keine Pflichten für die Erfüllung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten.
Der Dritte ist alleiniger Ansprechpartner bezüglich seiner Dritt-Leistungen für den Kunden.